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Paulaner & Riegele & Spezi: Streit um Kultgetränk vor Gericht

von online redaktion
Juni 30, 2022
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30. Juni 2022

Für die einen ist Spezi eine nostalgische Erinnerung an die Kindheit, für andere einfach nur eine süß-herbe Erfrischung. Paulaner und Riegele vertreiben das beliebte Getränk unter dem bekannten Namen. Nun haben sich beide Brauereien vor Gericht wiedergetroffen.

Von Cordula Dieckmann

«Einen Spezi, bitte» – ein Satz, der Biergarten- und Wirtshausbesuchern vor allem in Bayern oft über die Lippen kommt. Die prickelnde, herb-süße Mischung aus Limonade und Cola gilt manchen gar als Kultgetränk, das obendrein einen sympathischen Namen hat, versteht man doch in Süddeutschland darunter einen guten Freund. Nun wird um die bräunliche Brause gestritten. Am Dienstag begann ein Zivilprozess vor dem Landgericht München I zwischen der Großbrauerei Paulaner und der Augsburger Riegele Brauerei. Streitwert: 10 Millionen Euro. Die Kernfrage: Darf Paulaner seine Colamischung weiterhin «Spezi» nennen?

«Das ist unbestritten, dass Riegele den Spezi erfunden hat», sagte Sebastian Priller-Riegele, der die Riegele-Brauerei mit seinem Vater leitet, nach der Verhandlung. Mitte der 1950er Jahre ließen die Mittelständler das Warenzeichen «Spezi» eintragen und prägten den Slogan: «Ein Spezi muss dabei sein.» 1977 gründeten sie einen Verband, um die Produktion mit Hilfe anderer Brauereien in Lizenz zu erweitern. Auch von Paulaner will Riegele Geld, wenn die Münchner den «Paulaner Spezi» weiter vertreiben wollen. Nach Ansicht Paulaners eine Forderung ohne rechtliche Grundlage, weswegen man klagte.

Kompliziert machen die Lage nicht nur diverse Rechtsnachfolgen und Übertragungen bei Paulaner, sondern auch eine Vereinbarung von 1974 zwischen Riegele und der damaligen Paulaner Salvator Thomas-Bräu-AG. Worum es sich dabei handelt, darüber ist man uneins. Riegele spricht von einem Lizenzvertrag, den man nun gekündigt habe, verbunden mit dem Angebot für einen neuen Vertrag. Bei einem Absatz von 900 000 Hektolitern jährlich könnten bei Paulaner für so eine Lizenz bis zu 5 Millionen Euro im Jahr fällig werden, rechnete das Gericht vor.

Paulaner erachtet so eine Lizenz dagegen nicht für notwendig. Man habe 1974 nur vereinbart, die beiden Spezi-Getränke voneinander abzugrenzen und sie nebeneinander existieren zu lassen. Keine Rede von einem Lizenzvertrag. Zudem sei Spezi inzwischen eine Gattungsbezeichnung für diese Art von Cola-Limo-Mischungen. Auch das Landgericht tendierte zu der Ansicht. Nach vorläufiger Einschätzung handele es sich um eine Abgrenzungsvereinbarung, die Paulaner gestatte, ein eigenes Zeichen für sein Spezi-Getränk zu nutzen, sagte die Vorsitzende Richterin.

«Es geht uns nicht darum, „Paulaner Spezi“ zu vernichten», erklärte Riegele-Anwalt Axel Oldekop. Man wolle aber einen fairen Ausgleich dafür, dass man seit Jahren viel Geld in die Marke investiere und etwa gegen andere Konkurrenten vorgegangen sei, die auch «Spezi» verkaufen wollten. Die Türen für Verhandlungen seien weit offen. Auch Paulaner zeigte sich verhandlungsbereit. «Seit fast 50 Jahren gibt es Spezi von Paulaner und Riegele – jedes hat seinen eigenen Geschmack, jedes hat seine eigene Aufmachung, jedes hat seine eigenen Fans – und damit seinen Platz im Regal verdient», sagte Unternehmenssprecher Johannes Rieger. Man sei zuversichtlich, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Bis Mitte Juli ist dafür Zeit. Ein Urteil könnte am 30. August verkündet werden.

Doch ist das Getränk die Mühe wert? Im «Wall Street Journal» hatte man da vor längerem Zweifel. Von «Sumpfgebräu mit Kohlensäure» ist in dem Artikel die Rede. Oder von «verdünntem Hustensaft oder rostigem Wasser». Wie dem auch sei, vor allem in Bayern sehen das die Menschen anders. Und so dürfte im Biergarten oder im Wirtshaus das nächste Mal sicher wieder zu hören sein: «Einen Spezi, bitte.» dpa

Quelle: Nikos Weinwelten

Stichworte: BrauereienGerichtGetränkNamenPaulanerRiegeleSpezi

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